Volksentscheid M-V

Betreff:
M-Vs Justizministerin Kuder am 06.09.2015 zum Ergebnis des Volksentscheides:
„… Die Menschen in unserem Land finden die Reform richtig und wichtig. Das haben sie mit ihrem klaren „Nein“ entweder in Form des Fernbleibens oder bei der Abstimmung eindeutig gezeigt.“

Das ist doch – wäre es nicht so billig und falsch, könnte man „eine schöne“ sagen, – so ist es  vor allem eine bezeichnende Äußerung für die Arroganz, die durch Regierungsetagen wabert.

Die Nichtwähler,
die mit ihrem Fernbleiben beim Volksentscheid von ihrem Recht Gebrauch machten, dem Widerspruch gegen das Tun der Regierung keine Stimme zu geben, haben also stillschweigend dem Tun der Regierung zugestimmt ?

Dann sind die Nichtwähler,
die mit ihrem Fernbleiben bei (Kommunal-/Landes-/Bundestags-)Wahlen von ihrem Recht Gebrauch machen, Personen bzw. Parteien ihre Stimme zu verwehren,
Ausdruck der Missbilligung dafür, was die zur Wahl stehenden Personen bzw. Parteien tun bzw. zu tun gedenken.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Kuder,
sie haben dann im Jahr 2011 schon mal 48,5% der Wahlberechtigten M-Vs, die ihre Stimme nicht abgaben, als die sie missbilligenden Personen auf sich vereint.
Von den anderen 51,5% der Wahlberechtigten gaben der CDU (durch welche sie den durch sie belegten Sessel füllen) etwa ein Viertel ihre Stimme. Die anderen drei Viertel sind gegen Sie. Sie, Frau Kuder, dürfen sich also nach ihrem eigenen Verständnis von etwa sieben Achtel (ca 88%) der Wahlberechtigten M-Vs als unzureichend kompetent bewertet finden.

Dem kann ich allerdings nur zustimmen.

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